Personalratsbeteiligung bei befristetem Arbeitsvertrag
Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 3 · S. 108 bis 110
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unterliegt der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags nach Landesrecht der Mitbestimmung des Personalrats (hier: § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr.l LPVG NW), kann der Dienststellenleiter wegen der fehlenden Möglichkeit, das ordnungsgemäße Zustandekommen der Beschlüsse des Personalrats zu überprüfen, regelmäßig von der Wirksamkeit der Beschlussfassung über die Erteilung der Zustimmung zur Befristung ausgehen, wenn ihm derfür die Außenvertretung des Personalrats zuständige Personalratsvorsitzende bzw. sein Stellvertreter mitgeteilt hat, die Zustimmung sei erteilt. Auf die Wirksamkeit der Beschlussfassung des Personalrat…