CareLit Fachartikel

Zum Ausbildungsverhältnis von Operationstechnischen Assistentinnen/Assistenten (OTA)

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 2 · S. 78 bis 81

Dokument
102405
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 2 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
78 bis 81
Erschienen: 2008-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Ursache für den Rechtsstreit war die Dauer der Probezeit. Die Parteien stritten darüber, ob die Beklagte (Ausbildungsträger) berechtigt war, das mit dem Kläger (Schüler) bestehende Ausbildungsverhältnis noch nach Ablauf von vier Monaten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Schlagworte

AUSBILDUNG KÜNDIGUNG PROBEZEIT KRANKENPFLEGEGESETZ BERLIN ENTSCHEIDUNG SCHREIBEN SCHULEN RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ FRAUEN BERUFSAUSBILDUNG UNTERRICHT ES BERUFE PflegeRecht