CareLit Fachartikel
Zum Ausbildungsverhältnis von Operationstechnischen Assistentinnen/Assistenten (OTA)
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 2 · S. 78 bis 81
Dokument
102405
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ursache für den Rechtsstreit war die Dauer der Probezeit. Die Parteien stritten darüber, ob die Beklagte (Ausbildungsträger) berechtigt war, das mit dem Kläger (Schüler) bestehende Ausbildungsverhältnis noch nach Ablauf von vier Monaten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
Schlagworte
AUSBILDUNG
KÜNDIGUNG
PROBEZEIT
KRANKENPFLEGEGESETZ
BERLIN
ENTSCHEIDUNG
Ausbildungsverhältnis
Ursache
Rechtsstreit
Dauer
Parteien
Stritten
Darüber
Beklagte
Ausbildungsträger
Berechtigt