CareLit Fachartikel
Medizinproduktehaftung
Weimer, T.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 6 bis 10
Dokument
102410
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Während das MPG und die MPBetreibV keine Normen zur zivilrechtlichen Haftung enthalten, weisen sie doch einige Bestimmungen zur strafrechtlichen Haftung des Betreibers und Anwenders auf (§§40, 41, 42 MPG, §13 MPBetreibV). Nach dem MPG werden vorsätzliche Verstöße gegen die wichtigsten Betreiberpflichten mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe (§ 40 Abs. 1, 3 MPG).
Schlagworte
SOFTWARE
ANWENDER
BETREIBER
PATIENT
INSTANDHALTUNG
MEDIZIN
HÖHE
SCHADENSERSATZ
ES
RECHTSPRECHUNG
STRAFRECHT
LÖSUNGEN
SICHERHEIT
PERSONEN
PATIENTEN
INFUSIONSPUMPEN