CareLit Fachartikel

Ohrabdrucke für Hörgeräte und Ohrwasserschutzvorrichtungen an einer nicht genehmigten Betriebsstätte

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 17 bis 19

Dokument
102412
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 8
Seiten
17 bis 19
Erschienen: 2008-01-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin begehrt, der Beklagten Handlungen im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu untersagen, die gegen die guten Sitten verstoßen, wie insbesondere das Gewerbe des Hörgeräte-akustikers in Betriebs statten auszuüben, die entgegen den Vor-schriften der Gewerbeordnung nicht bei der zuständigen Gewerbebehörde angezeigt wurden, wie es zum Beispiel durch die Abnahme von Ohrabdrucken für Otoplastiken und/oder für Ohrwasser-schutzvorrichtungen in der nicht ordnungsgemäß nach der Gewerbeordnung für das konzessionierte Gewerbe der Hörgeräteakustiker bei der zuständigen Gewerbebehörde angemeldeten Bet…

Schlagworte

GESCHÄFTSFÜHRER TÄTIGKEIT UNTERNEHMEN RECHTSPRECHUNG MITARBEITER VORSCHRIFTEN VERHALTEN OHR RICHTLINIE STEUERN COMPLIANCE ÄRZTE INDUSTRIE BEOBACHTUNG SELBSTKONTROLLE PRAXIS