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Bewerbung von Hopi-Ohrkerzen

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 19 bis 22

Dokument
102413
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 8
Seiten
19 bis 22
Erschienen: 2008-01-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger verlangt von der Beklagten Unterlassung verschiedener Werbeaussagen für sog. „Hopi-Ohrkerzen. Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder, insbesondere die Achtung der Regeln des lauteren Wettbewerbs gehört. Gemäß 5 1 Ziff. 4 UKlaV ist er als branchenübergreifend und überregional tätiger Wettbewerbsverband im Sinne von § 13 Abs. 5 Nr. 2 des Unterlassungsklagegesetzes festgestellt.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF EINNAHMEN MARKETING RECHTSPRECHUNG TÄTIGKEIT THERAPIE MIGRÄNE VERHALTEN OHR RICHTLINIE ROLLE HÖHE ES PATIENTEN KRANKHEIT AKUPUNKTUR