CareLit Fachartikel
Bewerbung von Hopi-Ohrkerzen
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 19 bis 22
Dokument
102413
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger verlangt von der Beklagten Unterlassung verschiedener Werbeaussagen für sog. „Hopi-Ohrkerzen. Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder, insbesondere die Achtung der Regeln des lauteren Wettbewerbs gehört. Gemäß 5 1 Ziff. 4 UKlaV ist er als branchenübergreifend und überregional tätiger Wettbewerbsverband im Sinne von § 13 Abs. 5 Nr. 2 des Unterlassungsklagegesetzes festgestellt.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
EINNAHMEN
MARKETING
RECHTSPRECHUNG
TÄTIGKEIT
THERAPIE
MIGRÄNE
VERHALTEN
OHR
RICHTLINIE
ROLLE
HÖHE
ES
PATIENTEN
KRANKHEIT
AKUPUNKTUR