Ansprüche des Arztes bei kurzfristiger Terminabsage durch den Patienten
Wendt, D.; · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 1 · S. 2 bis 5
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zum Leidwesen der (zahn)ärztlichen Behandlungspraxis ist es keine Seltenheit, dass Patienten vereinbarte Behandlungstermine kurzfristig absagen. Für den betroffenen Arzt/Zahnarzt bedeuten solche Absagen oft Gewinnverluste, insbesondere dann, wenn er eine Praxis nach dem Bestellsystem betreibt. Es steht daher in Frage, ob und inwieweit dem Arzt in solchen Fällen Ansprüche gegen den Patienten zustehen. Zu denken ist hier vornehmlich an Honorarund Schadensersatzansprüche. Die höchstrichterliche Rechsprechung hat zu dieser Problematik noch nicht ausdrücklich Stellung bezogen. In der Rechtsprechung der Amtsund Landge…