CareLit Fachartikel
Künstlersozialabgabe: auch Apotheken können zur Zahlung verpflichtet sein!
Löllgen, N.; · Apotheken Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 1 · S. 7 bis 8
Dokument
102430
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Apotheken, die — unabhängig von ihrem eigentlichen Zweck — in Eigenwerbung regelmäßig künstlerische oder publizistische Tätigkeiten in Anspruch nehmen, um damit höhere Einnahme zu erzielen, müssen sich an der sozialen Absicherung der Künstler und Publizisten beteiligen. Seit der Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes am 15. Juli 2007 wird verschärft überprüft, welche Unternehmen als Verwerter von Kunst oder Publizistik der Abgabepflicht unterliegen, dieser aber bewusst oder unwissentlich nicht nachkommen.
Schlagworte
APOTHEKE
KUNST
ZUSAMMENARBEIT
MARKETING
LEISTUNG
UNTERNEHMEN
APOTHEKEN
RICHTLINIE
RECHTSANWÄLTE
EINKOMMEN
WERBUNG
VERSICHERUNGSSCHUTZ
HÖHE
UNTERLAGEN
VERTRÄGE
APOTHEKER