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Künstlersozialabgabe: auch Apotheken können zur Zahlung verpflichtet sein!

Löllgen, N.; · Apotheken Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 1 · S. 7 bis 8

Dokument
102430
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheken Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Löllgen, N.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 11
Seiten
7 bis 8
Erschienen: 2008-01-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Apotheken, die — unabhängig von ihrem eigentlichen Zweck — in Eigenwerbung regelmäßig künstlerische oder publizistische Tätigkeiten in Anspruch nehmen, um damit höhere Einnahme zu erzielen, müssen sich an der sozialen Absicherung der Künstler und Publizisten beteiligen. Seit der Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes am 15. Juli 2007 wird verschärft überprüft, welche Unternehmen als Verwerter von Kunst oder Publizistik der Abgabepflicht unterliegen, dieser aber bewusst oder unwissentlich nicht nachkommen.

Schlagworte

APOTHEKE KUNST ZUSAMMENARBEIT MARKETING LEISTUNG UNTERNEHMEN APOTHEKEN RICHTLINIE RECHTSANWÄLTE EINKOMMEN WERBUNG VERSICHERUNGSSCHUTZ HÖHE UNTERLAGEN VERTRÄGE APOTHEKER