CareLit Fachartikel
Arzneimittellisten zu Importen nach § 73 Abs. 3 AMG sind keine unzulässige Werbung
Kuhlen, l.; · Apotheken Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 1 · S. 8 bis 9
Dokument
102431
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das in § 8 HWG verankerte Verbot der Werbung für solche Importe durch eine Apotheke wurde bisher umfassend ausgelegt. Deutsche Gerichte gingen davon aus, dass aufgrund dieser Verbotsnorm auch die Abgabe von Arzneimittellisten, die dem Apotheker eine Übersicht geben sollen, welche Arzneimittel nach § 73 Abs. 3 AMG importiert werden können, verboten ist.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
RICHTLINIE
VERBOT
MARKETING
WIRKUNG
ENTSCHEIDUNG
WERBUNG
LEISTUNG
UNTERLAGEN
HÖHE
APOTHEKEN
VERTRÄGE
APOTHEKER
DEUTSCHLAND
ZULASSUNG
ES