CareLit Fachartikel
Zuständigkeit für Maßnahmen der Teilhabe (Rehabilitationsmaßnahmen)
Marburger, H.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2008 · Heft 1 · S. 1 bis 4
Dokument
102470
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGBIX) sieht als Grundsatz vor, dass behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen erhalten, um ihre Selbstbestimmung zu fördern. Zu fördern ist auch die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Benachteiligungen sollen vermieden oder ihnen entgegengewirkt werden. Dabei ist den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung zu tragen.
Schlagworte
REHABILITATIONSTRÄGER
LEISTUNG
REHABILITATION
LEISTUNGSTRÄGER
BEHINDERUNG
KRANKENKASSE
SOZIALGESETZBUCH
KOMMUNIKATIONSBARRIEREN
LEBEN
DEUTSCHLAND
BLINDHEIT
ORGANISATIONEN
MENSCHEN
ARBEIT
ES
BEURTEILUNG