CareLit Fachartikel

Zuständigkeit für Maßnahmen der Teilhabe (Rehabilitationsmaßnahmen)

Marburger, H.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2008 · Heft 1 · S. 1 bis 4

Dokument
102470
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Marburger, H.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 4
Erschienen: 2008-01-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGBIX) sieht als Grundsatz vor, dass behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen erhalten, um ihre Selbstbestimmung zu fördern. Zu fördern ist auch die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Benachteiligungen sollen vermieden oder ihnen entgegengewirkt werden. Dabei ist den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung zu tragen.

Schlagworte

REHABILITATIONSTRÄGER LEISTUNG REHABILITATION LEISTUNGSTRÄGER BEHINDERUNG KRANKENKASSE SOZIALGESETZBUCH KOMMUNIKATIONSBARRIEREN LEBEN DEUTSCHLAND BLINDHEIT ORGANISATIONEN MENSCHEN ARBEIT ES BEURTEILUNG