CareLit Fachartikel
Aufklärungs- und Informationspflichten
Carolin Böhmig · PiD - Psychotherapie im Dialog · 2017 · Heft 03 · S. 12-13
Dokument
1025577
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zu den wesentlichen Patientenrechten gehört, dass der Psychotherapeut den Patienten über Art und Umfang der Maßnahmen und der damit verbundenen Risiken aufklärt und die Einwilligung dafür einholt. Durch die Aufklärung soll der Patient eine Vorstellung davon gewinnen, worauf er sich einlässt, wenn er der Behandlung zustimmt.
Schlagworte
Wesentlichen
Patientenrechten
Gehört
Psychotherapeut
Umfang
Maßnahmen
Damit
Verbundenen
Risiken
Aufklärt
Einwilligung
Dafür
PiD - Psychotherapie im Dialog