CareLit Fachartikel
Kein Unfallschutz für Privatversicherte im Krankenhaus - ist dieser Umstand verfassungsgemäß?
Leube, K.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2008 · Heft 3 · S. 146 bis 149
Dokument
102568
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Krankenhaus ist nach der bisherigen Rechtslage auf Kassenpatienten beschränkt. Die Pflicht zur Krankenversicherung besteht heutzutage für jede in Deutschland wohnende Person, sei es in der gesetzlichen Krankenver-sicherung, sei es bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Dieser Entwicklung folgend muss der Unfallschutz im Krankenhaus angepasst werden.
Schlagworte
KOSTENERSTATTUNG
UNFALLVERSICHERUNG
KRANKENVERSICHERUNG
KRANKENHAUS
THERAPIE
SOZIALVERSICHERUNG
UNFALLSCHUTZ
DEUTSCHLAND
REHABILITATION
ES
HAND
VERSICHERUNGSSCHUTZ
PERSONEN
PATIENTEN
UNFALLVERHÜTUNG
VERTRÄGE