CareLit Fachartikel
Pflegesachverständiger anstatt Arzt?
Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2008 · Heft 4 · S. 384 bis 385
Dokument
102583
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Pflegesachverständiger aus München hatte beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht. Sein Anliegen war, dass entgegen der klaren Bestimmung in § 109 SGG (Sozialgerichtsgesetz) der Kläger im Verfahren gegen die Sozialbehörde nicht einen bestimmten Arzt zur Beurteilung einer Pflegesituation, sondern einen Pflegesachverständigen bestimmen kann, und dieser gehört werden soll. Der Deutsche Bundestag hat am 13. Dezember 2007 beschlossen: Das Petitionsverfahren wird abgeschlossen.
Schlagworte
PFLEGE
NORM
PFLEGEGUTACHTER
QUALITÄTSSICHERUNG
BEURTEILUNG
SOZIALGESETZBUCH
MEDIZINSTUDIUM
WISSEN
BERUFSAUSÜBUNG
BERUFSGRUPPEN
GESUNDHEITSWESEN
UNIVERSITÄTEN
ÄRZTE
GERIATER
BEVÖLKERUNG
RINGEN