CareLit Fachartikel

Regelleistungen sind nicht erlaubt

Weber, M.; · Pflegezeitschrift · 2008 · Heft 3 · S. 152 bis 154

Dokument
102771
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
Weber, M.;
Ausgabe
Heft 3 / 2008
Jahrgang 61
Seiten
152 bis 154
Erschienen: 2008-03-01 00:00:00
ISSN
0945-1129
DOI

Zusammenfassung

Seit der Hartz IV-Reform werden so genannte Ein-Euro-Jobber verstärkt auch im Pflegebereich eingesetzt. Regelleistungen, die von den Kostenträgern finanziert werden, dürfen von Ein-Euro-Jobbern nicht durchgeführt werden. Ein Ein-Euro Job begründet kein Arbeits-verhältnis im Sinn des Arbeitsrechts.

Schlagworte

TÄTIGKEIT VERGÜTUNG URTEIL PERSONALRAT PFLEGEBEREICH PFLEGE ARBEITSVERHÄLTNIS ES GESUNDHEITSWESEN BEOBACHTUNG VERHALTEN RECHTSPRECHUNG HÖHE LITERATUR ZEIT BERLIN