CareLit Fachartikel
Regelleistungen sind nicht erlaubt
Weber, M.; · Pflegezeitschrift · 2008 · Heft 3 · S. 152 bis 154
Dokument
102771
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit der Hartz IV-Reform werden so genannte Ein-Euro-Jobber verstärkt auch im Pflegebereich eingesetzt. Regelleistungen, die von den Kostenträgern finanziert werden, dürfen von Ein-Euro-Jobbern nicht durchgeführt werden. Ein Ein-Euro Job begründet kein Arbeits-verhältnis im Sinn des Arbeitsrechts.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
VERGÜTUNG
URTEIL
PERSONALRAT
PFLEGEBEREICH
PFLEGE
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
GESUNDHEITSWESEN
BEOBACHTUNG
VERHALTEN
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
LITERATUR
ZEIT
BERLIN