Rückzahlung von Fortbildungskosten -wann kann sie verlangt werden?
Jürgen, R.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2008 · Heft 3 · S. 356 bis 359
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Inhaber einer Physiotherapiepraxis muss Wert darauf legen, dass seine Mitarbeiter immer einen aktuellen Wissensund Kenntnisstand haben, um konkurrenzfähig zu bleiben. Daher besteht meistens auch eine Bereitschaft anfallende Fortbildungskosten voll oder teilweise zu übernehmen. Im Gegenzug will der Arbeitgeber, dass das verbesserte Wissen und neu er worbene Kenntnisse den Patienten seiner Praxis zugutekommen er aufgrund der Umsetzung der Fortbildungsergebnisse gegenüber der Krankenkasse neue oder höhere Abrechnungspositionen zu seinen Gunsten geltend machen kann.