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Rückzahlung von Fortbildungskosten -wann kann sie verlangt werden?

Jürgen, R.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2008 · Heft 3 · S. 356 bis 359

Dokument
102946
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten
Autor:innen
Jürgen, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2008
Jahrgang 60
Seiten
356 bis 359
Erschienen: 2008-03-01 00:00:00
ISSN
1614-0397
DOI

Zusammenfassung

Der Inhaber einer Physiotherapiepraxis muss Wert darauf legen, dass seine Mitarbeiter immer einen aktuellen Wissensund Kenntnisstand haben, um konkurrenzfähig zu bleiben. Daher besteht meistens auch eine Bereitschaft anfallende Fortbildungskosten voll oder teilweise zu übernehmen. Im Gegenzug will der Arbeitgeber, dass das verbesserte Wissen und neu er worbene Kenntnisse den Patienten seiner Praxis zugutekommen er aufgrund der Umsetzung der Fortbildungsergebnisse gegenüber der Krankenkasse neue oder höhere Abrechnungspositionen zu seinen Gunsten geltend machen kann.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER URTEIL FORTBILDUNG KÜNDIGUNG VEREINBARUNG MITARBEITER WISSEN PATIENTEN PRAXIS HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS TELEFON TELEFAX ARBEITSPLATZ BERUFSAUSBILDUNG