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BGH: Vertretung bei vereinbarter „Chefarztbehandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Sozialarbeiterbrief, Potsdam · 2008 · Heft 3 · S. 7

Dokument
102994
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sozialarbeiterbrief, Potsdam
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2008
Jahrgang 11
Seiten
7
Erschienen: 2008-03-01 00:00:00
ISSN
1435-8220
DOI

Zusammenfassung

München, 20. Dezember 2007 - Wünscht ein Patient eine so genannte Chefarztbehandlung, muss der im Wege der Wahlleistungsvereinbarung verpflichtete Krankenhausarzt die seine Disziplin prägende Kernleistung grundsätzlich persönlich und eigenhändig erbringen. Die Ausführung seiner Leistungen darf er nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nur ausnahmsweise auf einen Vertreter übertragen. Eine entsprechende Vertretervereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist laut BGH nur dann zulässig, wenn sie den Fall einer unvorhersehbaren Verhinderung betrifft. Damit eine Individualabrede über die Vertretung des g…

Schlagworte

PATIENT BUNDESGERICHTSHOF URTEIL BUNDESREGIERUNG ENTSCHEIDUNG GESUNDHEIT VERTRAUEN ÄRZTE PATIENTEN LEISTUNG ÜBERLEBEN PERSONEN Sozialarbeiterbrief Potsdam