CareLit Fachartikel
Eine E-Mail gilt als Geschäftsbrief
Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 4 · S. 37 bis
Dokument
103054
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als „Geschäftsbriefe gelten alle schriftlichen Mitteilungen über geschäftliche Angelegenheiten nach außen, z.B. Briefe, Telebriefe, Faxe oder Telegramme. Auch E-Mails fallen hierunter.
Schlagworte
VORSCHRIFTEN
RECHTSFORM
UNTERNEHMEN
ALTENHEIM
GESCHÄFTSFÜHRER
IT
ES
HÖHE
Hannover