CareLit Fachartikel
Wenn die ärztliche Pflicht ruft, darf der Arzt unter Umständen mit dem Auto auch weiterfahren, obgleich die Beleuchtung des hinteren Kennzeichens seines Wagens erloschen ist1)
Albert Schmidt · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1929 · Heft 09 · S. 361
Dokument
1030560
CareLit-ID
Jahr
1929
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn die ärztliche Pflicht ruft, darf der Arzt unter Umständen mit dem Auto auch weiterfahren, obgleich die Beleuchtung des hinteren Kennzeichens seines Wagens erloschen ist1)
Schlagworte
Beleuchtung
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift