CareLit Fachartikel
Begehrliche Blicke
Kaminski, R.; · Altenpflege, Hannover · 2008 · Heft 4 · S. E14 bis E15
Dokument
103065
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Häufig äußern Heimbewohner bzw. deren Angehörige, Erben oder Betreuer den Wunsch, Einsicht in die Pflegeunterlagen zu nehmen. Diese Einsicht darf aber nur in ganz bestimmten Fällen und sollte nur nach Rücksprache mit dem Träger der Einrichtung gewährt werden.
Schlagworte
PFLEGEDOKUMENTATION
ENTSCHEIDUNG
BUNDESGERICHTSHOF
VOLLMACHT
PFLEGEFEHLER
PFLEGEVERTRAG
ALTENPFLEGE
UNFÄLLE
ES
UNTERLAGEN
SCHADENSERSATZ
TELEFON
RECHTSPRECHUNG
Hannover