CareLit Fachartikel
Die zivilrechtliche Haftung des Heimträgers nach einem Sturz im Heim
Ludyga, H.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2008 · Heft 4 · S. 64 bis 67
Dokument
103093
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Heimbewohner sind häufig auf Grund ihrer Alters, einer Erkrankung oder Behinderung sturzgefährdet. Dabei kommt es regelmäßig zu erheblichen Verletzungen der Betroffenen. Auf der anderen Seite beschränken Schutzmaßnahmen die Freiheit der Betroffenen. Wann haftet der Heimträger, wenn ein Bewohner zu schaden kommt?
Schlagworte
URTEIL
HEIMBEWOHNER
STURZ
BUNDESGERICHTSHOF
BETREUUNG
FIXIERUNG
HEIMTRÄGER
Kommt
Betroffenen
Häufig
Grund
Ihrer
Alters
Erkrankung
Behinderung
Sturzgefährdet