CareLit Fachartikel

Die zivilrechtliche Haftung des Heimträgers nach einem Sturz im Heim

Ludyga, H.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2008 · Heft 4 · S. 64 bis 67

Dokument
103093
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ludyga, H.;
Ausgabe
Heft 4 / 2008
Jahrgang 17
Seiten
64 bis 67
Erschienen: 2008-04-08 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Heimbewohner sind häufig auf Grund ihrer Alters, einer Erkrankung oder Behinderung sturzgefährdet. Dabei kommt es regelmäßig zu erheblichen Verletzungen der Betroffenen. Auf der anderen Seite beschränken Schutzmaßnahmen die Freiheit der Betroffenen. Wann haftet der Heimträger, wenn ein Bewohner zu schaden kommt?

Schlagworte

URTEIL HEIMBEWOHNER STURZ BUNDESGERICHTSHOF BETREUUNG FIXIERUNG HEIMTRÄGER MENSCHEN PERSÖNLICHKEIT ES LITERATUR FREIHEIT RECHTSPRECHUNG BERLIN PRAXIS ZEIT