Rückenmarksschäden bei Schleuderverletzungen der Halswirbelsäule*
F.-W. Meinecke · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1970 · Heft 22 · S. 1209-1212
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Als »Schleuderverletzungen« werden nur diejenigen Unfallhergänge aufgefaßt, die zu plötzlichen extremen Bewegungen des Kopfes und der Halswirbelsäule führen, ohne daß eine Gewalteinwirkung unmittelbar angreift. Unter diesem Gesichtspunkt werden ausschließlich bleibende Halsmarkschädigungen beschrieben. Bei insgesamt 369 Halswirbelverletzten, davon 138 mit Rückenmarksbeteiligung, entstanden nur vier Halsmarkverletzungen durch Schleudertrauma. Die Gesamtzahl liegt also bei 1,1% aller Halswirbelverletzten und macht 3% aller Tetraplegiker aus. Es handelt sich ausschließlich um Verkehrsunfälle.