CareLit Fachartikel
Zur Arzthaftung wegen Behandlungsund Aufklärungsfehlern im Zusammenhang mit einem Heilversuch mit einem neuen, erst im Laufe der Behandlung zugelassenen Arzneimittel
Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt · 2008 · Heft 5 · S. 121 bis 128
Dokument
103128
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 13. Juni 2006 - VI ZR 323/04 - VersR 2006, 1073) darf die Anwendung einer neuen Behandlungsmethode erfolgen, wenn die verantwortliche medizinische Abwägung und ein Vergleich der zu erwarten den Vorteile dieser Methode und ihrer abzusehenden und zu vermutenden Nachteile mit der standardgemäßen Behandlung unter Berücksichtigung des Wohles des Patienten die Anwendung der neuen Methode rechtfertigt.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
NEBENWIRKUNGEN
ARZNEIMITTEL
THERAPIE
BEHANDLUNGSFEHLER
BEURTEILUNG
EINWILLIGUNG
ANFÄLLE
ZULASSUNG
NAMEN
MENSCHEN
SEHSTÖRUNGEN
AUGE
SCHREIBEN
HÖHE
KAUSALITÄT