CareLit Fachartikel

Zur Arzthaftung wegen Behandlungsund Aufklärungsfehlern im Zusammenhang mit einem Heilversuch mit einem neuen, erst im Laufe der Behandlung zugelassenen Arzneimittel

Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt · 2008 · Heft 5 · S. 121 bis 128

Dokument
103128
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2008
Jahrgang 16
Seiten
121 bis 128
Erschienen: 2008-05-01 00:00:00
ISSN
0949-9253
DOI

Zusammenfassung

1. Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 13. Juni 2006 - VI ZR 323/04 - VersR 2006, 1073) darf die Anwendung einer neuen Behandlungsmethode erfolgen, wenn die verantwortliche medizinische Abwägung und ein Vergleich der zu erwarten den Vorteile dieser Methode und ihrer abzusehenden und zu vermutenden Nachteile mit der standardgemäßen Behandlung unter Berücksichtigung des Wohles des Patienten die Anwendung der neuen Methode rechtfertigt.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG NEBENWIRKUNGEN ARZNEIMITTEL THERAPIE BEHANDLUNGSFEHLER BEURTEILUNG EINWILLIGUNG ANFÄLLE ZULASSUNG NAMEN MENSCHEN SEHSTÖRUNGEN AUGE SCHREIBEN HÖHE KAUSALITÄT