CareLit Fachartikel
Einführung eines „Arztes für besondere Arzneimitteltherapie - Gefahr für die Qualität der Versorgung und die Anerkennung von Praxisbesonderheiten?
Kuhlen, I.; · Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt · 2007 · Heft 2 · S. 21 bis 23
Dokument
103139
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde in das SGB V eine neue Regelung eingeführt, die zusätzliche Hürden bei der Verordnung „besonderer Arzneimittel schafft. § 73d SGB V führt ein Zweitmeinungsver-fahren ein, dass bei der Verordnung dieser besonderen Arzneimittel durchzuführen ist.
Schlagworte
QUALITAETSSICHERUNG
ARZNEIMITTEL
ANERKENNUNG
DOKUMENTATION
INDUSTRIE
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG
KRANKENVERSICHERUNG
ARZNEIMITTELTHERAPIE
ÄRZTE
PATIENTENSICHERHEIT
KOSTENKONTROLLE
ES
GESUNDHEITSWESEN
HÖHE
RECHTSANWÄLTE
KRANKENHÄUSER