CareLit Fachartikel
Das Kosmetikum als Ausweg aus der Health-Claims Verordnung?
Meyer, F.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 4 · S. 25 bis 28
Dokument
103195
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1. Juli 2007 gilt die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwertund gesundheitsbedingte Angaben über Lebensmittel (so genannte „Health-Claims Verordnung)1. Konnten Lebensmittel bisher mit gesundheitsbezogenen Werbeaussagen beworben werden, ohne dass es einer vorherigen gesetzlichen oder behördlichen Genehmigung bedurfte, sieht die Health-Claims Verordnung nunmehr vor, dass derartige Werbeaussagen nur noch verwendet werden dürfen, wenn seitens der Europäischen Kommission eine entsprechende Zulassung für die jeweilige Aussage vorliegt.
Schlagworte
NAHRUNGSMITTEL
MARKETING
VERBOT
URTEIL
MUNDPFLEGE
ENTSCHEIDUNG
KRANKHEIT
MENSCHEN
GESUNDHEIT
WERBUNG
KOSMETIKA
RICHTLINIE
ZAHNPASTA
RECHTSPRECHUNG
KNOBLAUCH
KAPSELN