CareLit Fachartikel

Das Kosmetikum als Ausweg aus der Health-Claims Verordnung?

Meyer, F.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 4 · S. 25 bis 28

Dokument
103195
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Meyer, F.;
Ausgabe
Heft 4 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
25 bis 28
Erschienen: 2008-04-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Seit dem 1. Juli 2007 gilt die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwertund gesundheitsbedingte Angaben über Lebensmittel (so genannte „Health-Claims Verordnung)1. Konnten Lebensmittel bisher mit gesundheitsbezogenen Werbeaussagen beworben werden, ohne dass es einer vorherigen gesetzlichen oder behördlichen Genehmigung bedurfte, sieht die Health-Claims Verordnung nunmehr vor, dass derartige Werbeaussagen nur noch verwendet werden dürfen, wenn seitens der Europäischen Kommission eine entsprechende Zulassung für die jeweilige Aussage vorliegt.

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL MARKETING VERBOT URTEIL MUNDPFLEGE ENTSCHEIDUNG KRANKHEIT MENSCHEN GESUNDHEIT WERBUNG KOSMETIKA RICHTLINIE ZAHNPASTA RECHTSPRECHUNG KNOBLAUCH KAPSELN