CareLit Fachartikel

Abgrenzung Arzneimittel/Lebensmittel (E-400)

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 4 · S. 42 bis 47

Dokument
103198
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
42 bis 47
Erschienen: 2008-04-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Produkte, die von ihrem Hersteller als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, dürfen nur dann von den Behörden als Arzneimittel eingeordnet und wegen fehlender Zulassung als nicht verkehrsfähig bezeichnet werden, wenn belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass sie die Funktionsbedingungen des menschlichen Körpers erheblich beeinflussen.

Schlagworte

NAHRUNGSERGAENZUNG ARZNEIMITTEL URTEIL WIRKUNG NAHRUNGSMITTEL RICHTLINIE RECHTSPRECHUNG AINS DEUTSCHLAND VETERINÄRMEDIZIN ERNÄHRUNG THERAPIE BEVÖLKERUNG WISSENSCHAFT BEVÖLKERUNGSGRUPPEN LEBENSMITTELSICHERHEIT