CareLit Fachartikel
Abgrenzung Arzneimittel/Lebensmittel (E-400)
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 4 · S. 42 bis 47
Dokument
103198
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Produkte, die von ihrem Hersteller als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, dürfen nur dann von den Behörden als Arzneimittel eingeordnet und wegen fehlender Zulassung als nicht verkehrsfähig bezeichnet werden, wenn belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass sie die Funktionsbedingungen des menschlichen Körpers erheblich beeinflussen.
Schlagworte
NAHRUNGSERGAENZUNG
ARZNEIMITTEL
URTEIL
WIRKUNG
NAHRUNGSMITTEL
RICHTLINIE
RECHTSPRECHUNG
AINS
DEUTSCHLAND
VETERINÄRMEDIZIN
ERNÄHRUNG
THERAPIE
BEVÖLKERUNG
WISSENSCHAFT
BEVÖLKERUNGSGRUPPEN
LEBENSMITTELSICHERHEIT