Erhebliche Rechtsunsicherheiten
Thomae, H.; · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2008 · Heft 4 · S. 38 bis 40
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zahlreiche Anträge auf Zulassung zur ambulanten Versorgung nach § 116b Abs. 2 SGB Vsind seitens der Krankenhäuser seit Inkrafttreten zum 1. April 2007 gestellt worden; lediglich über einen Bruchteil dürften die zuständigen Landesplanungsbehörden bislang entschieden haben. Gründe hierfür mögen die nicht unerheblichen Rechtsun-sicherheiten im Hinblick auf die Auslegung der Zulassungsvoraus-setzungen nach § 116 b SGB Vsein, ebenso der sich bereits abzeichnende Widerstand von Vertragsärzten und Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Auch sahen die Planungsbehörden die Notwendigkeit, Verfahrensvorgaben für die Antragst…