Regulierung der Arzneimittelversorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
Mütter, T.; · Krankenhauspharmazie, Stuttgart · 2008 · Heft 4 · S. 123 bis 127
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss definiert den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. In der Arzneimittelversorgung stehen dem Bundesausschuss zahlreiche regulatorische Instrumente wie Festbeträge, Therapiehinweise, Nutzenbewertungen und Verordnungs-ausschlüsse zur Verfügung, um eine wirtschaftliche Arzneimittel-versorgung sicherzustellen. Neue Instrumente sind die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln und das Zweitmeinungsverfahren bei der Arzneimittelverordnung. Für die Krankenhauspharmazie wird der Gemeinsame Bundesausschuss ab Mitte 2008 eine erhebliche Bedeutung erhalten, da ab diesem Zeit…