Ärztliche Privatliquidation
Angela Hollmann · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1981 · Heft 27 · S. 881-883
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die Diskussion um eine neue amtliche Gebührenordnung geht auch in dieser Legislaturperiode weiter. Noch gilt aber die aus dem Jahr 1965 stammende Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie findet Anwendung, wenn Patienten nicht der gesetzlichen Krankenversicherung angehören oder auf ihren Anspruch, als Sozialversicherte behandelt zu werden, verzichten oder nicht rechtzeitig einen Krankenschein vorlegen und sich auch sonst nicht als Kassenmitglieder ausweisen. Dann werden sie vom Arzt als Privatpatienten behandelt. Sie erhalten für die ärztlichen Leistungen eine Privatliquidation. Hierfür gelten folgend…