Zur Pflicht der Aufklärung einer Schwangeren durch den Geburtshelfer
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 4 · S. 41 bis 45
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Gesund-heitsschäden, die er im Zusammenhang mit seiner Geburt am 06.07.1994 erlitten hat. An diesem Tag stellte sich seine damals 39 Jahre alte Mutter gemeinsam mit dem Vater des Klägers in der Frauenklinik der Beklagten vor, nachdem die Fruchtblase geplatzt war. Sie befand sich zu diesem Zeitpunkt in der abgeschlossenen 30. Schwangerschaftswoche. Die klinische Untersuchung der Mutter des Klägers wurde von der Ärztin Dr. Kn. ... durchgeführt, die keine Wehentätigkeit fest-stellte. Ihre Körpertemperatur betrug 37,1 Grad und stieg bis um 21:00 Uhr auf 37,…