§ 116 b II SGB V - Defensive Konkurrentenklage der Vertragsärzte?
Weimer, T.; Multmeier, V.; · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 4 · S. 31 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1.4.2007 ist das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (sog. GKV-WSG) in Kraft getreten.1 Erklärtes Ziel dieses Gesetzes ist bereits ausweislich seiner Bezeichnung die Stärkung des Wettbewerbs im Bereich der gesetzlichen Krankenversorgung. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat der Gesetzgeber unter anderem in § 116 b II SGB V die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Erbringung spezifischer medizinischer Dienstleistungen grundlegend umgestaltet2 und auf diese Weise für eine engere Verzahnung des stationären und ambulanten Sektors gesorgt. Bei der Umsetzung dieser Vorsc…