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Unterlassene Überweisung eines schielenden Kindes an einen Augenarzt begründet Haftung des Kinderarztes

Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 4 · S. 41 bis 43

Dokument
103284
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2008
Jahrgang 20
Seiten
41 bis 43
Erschienen: 2008-04-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

In seinem ersten Lebensjahr erkrankte der Kläger an einem beidseitigen Retinoblastom (maligner Netzhauttumor), weshalb ihm im folgenden Jahr beide Augen operativ entfernt werden mussten. Er verlangt von dem ihn seit seinem 2. Lebensmonat als Kinderarzt betreuenden Beklagten, einem Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, wegen eines Behandlungsfehlers Schmerzensgeld, seine Eltern machen materielle Mehraufwendungen — vorwiegend Fahrtkosten — geltend, alle Kläger begehren die Feststellung, dass der Beklagte ihnen künftige materielle und immaterielle Schäden zu ersetzten hat.

Schlagworte

AUGE BEHANDLUNGSFEHLER ELTERN SCHMERZENSGELD ALTER RECHTSPRECHUNG KIND PRAXIS ÄRZTE PATIENTEN SCHWINDEL FAMILIE BLUTDRUCK BODEN INFARKT ES