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Wirtschaftlichkeitsprüfung: Beratung geht vor Regreß – Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 20.4.1995

Hans-Jürgen Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1996 · Heft 41 · S. 1276-1277

Dokument
1032843
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Autor:innen
Hans-Jürgen Rieger
Ausgabe
Heft 41 / 1996
Jahrgang 121
Seiten
1276-1277
Erschienen: 1996-01-01 00:00:00
ISSN
0012-0472

Zusammenfassung

Zusammenfassung Nach § 106 Abs. 5 Satz 1 Sozialgesetzbuch V (SGB V) entscheidet der Prüfungsausschuß auf Antrag der Krankenkasse, ihres Verbandes oder der Kassenärztlichen Vereinigung, ob der Vertragsarzt, der ermächtigte Arzt oder die ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtung bei der Behandlung oder Verordnung von Arzneimitteln gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat und welche Maßnahmen zu treffen sind. «Dabei sollen gezielte Beratungen weiteren Maßnahmen in der Regel vorangehen» (§ 106 Abs. 5 Satz 2 SGB V). Bei dieser Formulierung sind Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die Vorschrift als generel…

Schlagworte

DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift