CareLit Fachartikel
Die „berechtigten Sicherheitserwartungen an Herzschrittmacher und Defibrillatoren im Sinne von § 3 Abs. 1 ProdHaftG
Backmann, B.; Wagner, C.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 4 · S. 29 bis 32
Dokument
103287
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Herzschrittmacher üben nicht selten eine lebenserhaltende Funktion für den Patienten aus. Umso schwerer wiegt es, wenn sie Funktions-störungen aufweisen, indem beispielsweise Impulse nicht rechtzeitig oder gar nicht an das Herz abgegeben werden. Herzschrittmacher werden daher gemäß den Klassifizierungsregeln in § 13 Abs. 1 Medizin-produktegesetz1 i.V.m. Anhang IX der Richtlinie 93/42/EWG der Klasse III und damit den Medizinprodukten mit besonders hohem Risikopotential zugerechnet.
Schlagworte
HERZSCHRITTMACHER
WISSENSCHAFT
LITERATUR
ARZNEIMITTEL
BEURTEILUNG
SICHERHEIT
RECHTSPRECHUNG
MEDIZINPRODUKTERECHT
BERLIN
GESUNDHEIT
DEFIBRILLATOREN
PATIENTEN
HERZ
RICHTLINIE
WAHRSCHEINLICHKEIT
PROGNOSE