CareLit Fachartikel
Vergleichende Werbung für orthopädische Produkte, die sich ohne sachliche Rechtfertigung an den guten Ruf des Konkurrenten anlehnt, ist unlauter
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 4 · S. 42 bis 45
Dokument
103290
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien sind unmittelbare Wettbewerber bei dem Vertrieb therapeutischer Orthopädieprodukte, unter anderem von Bandagen und Orthesen. Die Klägerin hält die nachfolgend eingeblendete Broschüre „Hilfsmittclinformation (Anlage K 8) der Beklagten unter mehreren Aspekten für einen nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG unzulässigen Werbevergleich und nimmt die Beklagte auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatzfeststellung in Anspruch.
Schlagworte
MARKETING
BUNDESGERICHTSHOF
BEDÜRFNIS
VERGLEICH
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
ZAHNSCHMELZ
ZAHNBLEICHMITTEL
ZAHNVERFÄRBUNG
ZAHNERSATZ
ES
MENSCHEN
LITERATUR
WERBUNG
ÄRZTE
VERSTÄNDNIS