CareLit Fachartikel
Vergleichende Werbung für orthopädische Produkte, die sich ohne sachliche Rechtfertigung an den guten Ruf des Konkurrenten anlehnt, ist unlauter
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 4 · S. 42 bis 45
Dokument
103290
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien sind unmittelbare Wettbewerber bei dem Vertrieb therapeutischer Orthopädieprodukte, unter anderem von Bandagen und Orthesen. Die Klägerin hält die nachfolgend eingeblendete Broschüre „Hilfsmittclinformation (Anlage K 8) der Beklagten unter mehreren Aspekten für einen nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG unzulässigen Werbevergleich und nimmt die Beklagte auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatzfeststellung in Anspruch.
Schlagworte
MARKETING
BUNDESGERICHTSHOF
BEDÜRFNIS
VERGLEICH
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
Bandagen
MedizinProdukte Recht
Frankfurt