Abrechnungsfragen: Leistungen nach Außenseitermethode und radioimmunologische Untersuchungen ohne entsprechende Umgangsgenehmigung – Urteil des Amtsgerichts München vom 12. 03. 19…
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1992 · Heft 46 · S. 1774-1775
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zum Sachverhalt Das Amtsgericht München hat in einem Urteil vom 12.03.1992 über folgenden Sachverhalt entschieden: Der klagende Arzt machte gegenüber dem beklagten Patienten Behandlungskosten aufgrund einer Rechnung vom 20.02.1990 über 1.201.54 DM geltend. Nach dem Vortrag des Klägers betraf diese Rechnung Kontrolluntersuchungen, die erforderlich waren zur Feststellung, ob die vom Kläger angewandte Therapie Erfolg hatte. Die vom Kläger durchgeführte immunologische Diagnostik (Ziff. 4475 GOÄ) sei angebracht gewesen, um bei einer inkurablen Erkrankung zur Heilung des Beklagten neue Wege zu erkunden. Hierauf sei de…