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Gesetzliche Mitteilungspflicht des Hochschullehrers bei Veröffent-lichung von Diensterfindungen „selbststabilisierendes Kniegelenk verfassungsgemäß

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 4 · S. 45 bis 49

Dokument
103291
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2008
Jahrgang 8
Seiten
45 bis 49
Erschienen: 2008-04-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger ist habilitierter beamteter Direktor der Abteilung Kieferorthopädie des Klinikums der beklagten Universität. Der Schwerpunkt seiner wissenschaftlichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet der Biomechanik. Er hat bereits mehrere Erfindungen aus diesem Bereich zum Patent angemeldet. Während seiner dienstlichen wissen-schaftlichen Tätigkeit entwickelte er ein sclbststabilisierendes Kniegelenk. Im April 2002 erklärte er gegenüber der Beklagten, er sei nicht bereit, entsprechend der im Februar 2002 in Kraft getretenen Neuregelung des Hochschulerfinderrechts (§ 42 Nr. 1 ArbNErfG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung d…

Schlagworte

GESETZ RECHT RECHTSPRECHUNG KNIEGELENK GRUNDGESETZ INSTITUTION FORSCHUNG WERBUNG BEURTEILUNG ES KIEFERORTHOPÄDIE ERFINDUNGEN ZEIT FREIHEIT NAMEN WISSENSCHAFT