CareLit Fachartikel

Ruhen der Approbation eines Apothekers erfordert zweifelsfreie gesundheitliche Nichteignung

Apotheken Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 4 · S. 51 bis 56

Dokument
103297
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheken Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2008
Jahrgang 11
Seiten
51 bis 56
Erschienen: 2008-04-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Mit dem vorliegenden Eilverfahren wendet sich der Antragsteller gegen die Anordnung des Ruhens seiner Approbation als Apotheker unter Anordnung des Sofortvollzuges. Dem liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2004 wurde das Thüringer I.andesverwaltungsamt durch das Regierungspräsidium Chemnitz über Vorwürfe gegen den Antragsteller, der in P.... (Sachsen) eine Apotheke innehat, informiert. Inhaltlich wiesen diese Vorwürfe auf eine beim Antragsteller angeblich bestehende Alkoholproblematik hin.

Schlagworte

APPROBATION FRAU BEHÖRDE GUTACHTEN APOTHEKE APOTHEKER TELEFAX RECHTSPRECHUNG BERATUNG BERUFSAUSÜBUNG HEILBERUFE EIGNUNG ROLLE GYNÄKOMASTIE BEURTEILUNG SCHADENSERSATZ