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Die Bedeutung der Daseinsvorsorge und des Grundsatzes der Tarifeinheit für das Arbeitskampf recht am Beispiel des Bahnstreiks - zugleich Anmerkung zum Urteil des LAG Sachsen v. 2.…

Sittard, U.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 4 · S. 178 bis 184

Dokument
103317
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Sittard, U.;
Ausgabe
Heft 4 / 2008
Jahrgang 22
Seiten
178 bis 184
Erschienen: 2008-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Tarifkonflikt zwischen der Bahn AG und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) fand seinen (vorläufigen) juristischen Abschluss in dem hier zu besprechenden Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts. Während das Arbeitsgericht Chemnitz der GDL den Streik um einen eigenständigen Tarifvertrag für den Fernund Güterverkehr noch untersagte, hat das Landesarbeitsgericht hat das Urteil der Vorinstanz abgeändert und den Streik der GDL für rechtmäßig erklärt. Inzwischen ist bekannt geworden, dass die Bahn gegen die Entscheidung des LAG Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.

Schlagworte

URTEIL ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG RECHT TARIFVERTRAG GEWERKSCHAFT BEURTEILUNG GEWERKSCHAFTEN DRUCK ES RECHTSPRECHUNG PRAXIS PERSONEN ZEIT VERDRÄNGUNG LEBEN