Oberarzt - Titel und Eingruppierung
Anton, C.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 4 · S. 184 bis 189
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Oberärztin/Oberarzt ist diejenige Ärztin/derjenige Arzt, der/dem die medizinische Verantwortung für selbstständige Teiloder Funktions-bereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden ist. So lautet die Protokollerklärung zu §16 Buchst, c des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber-verbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17. August 2006. Diese ihrer Funktion nach eigentlich als klarstellend intendierte Definition ist mittler-weile Gegenstand zahlreicher arbeitsgerichtlicher Streitigkeiten, die zum Teil erstin-st…