Abschluss der TVöD-Übernahme in das kirchliche bayerische Arbeitsvertragsrecht (ABD)
Eder, J.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 4 · S. 189 bis 194
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der Übernahme der TVöD-Struktur in das ABD (Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen) zum 1.10.2005 galten in den bayerischen Diözesen für ca. 10 000 Mitarbeiterinnen im Bereich der Kindertagesstätten die Bestimmungen des TVöD-VKA und für ca. 35 000 weitere Mitarbeiter in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern die Bestimmungen des TVöD-Bund. Diese Überleitungsbestimmungen galten formal auch für die ca. 6000 Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft; aufgrund der sehr unterschiedlichen Vertragsgestaltung in diesem Bereich musste hier jedoch eine Eigenregelung erfolgen.