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Abschluss der TVöD-Übernahme in das kirchliche bayerische Arbeitsvertragsrecht (ABD)

Eder, J.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 4 · S. 189 bis 194

Dokument
103319
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Eder, J.;
Ausgabe
Heft 4 / 2008
Jahrgang 22
Seiten
189 bis 194
Erschienen: 2008-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Nach der Übernahme der TVöD-Struktur in das ABD (Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen) zum 1.10.2005 galten in den bayerischen Diözesen für ca. 10 000 Mitarbeiterinnen im Bereich der Kindertagesstätten die Bestimmungen des TVöD-VKA und für ca. 35 000 weitere Mitarbeiter in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern die Bestimmungen des TVöD-Bund. Diese Überleitungsbestimmungen galten formal auch für die ca. 6000 Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft; aufgrund der sehr unterschiedlichen Vertragsgestaltung in diesem Bereich musste hier jedoch eine Eigenregelung erfolgen.

Schlagworte

ARBEITGEBER MITARBEITER TRÄGERSCHAFT TVÖD BAYERN SERVICE Bayerischen Diözesen Galten Bereich Bestimmungen Unterschiedlichen Arbeitsvertragsrecht Übernahme Tvöd-Struktur Mitarbeiterinnen