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Abschluss der TVöD-Übernahme in das kirchliche bayerische Arbeitsvertragsrecht (ABD)

Eder, J.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 4 · S. 189 bis 194

Dokument
103319
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Eder, J.;
Ausgabe
Heft 4 / 2008
Jahrgang 22
Seiten
189 bis 194
Erschienen: 2008-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Nach der Übernahme der TVöD-Struktur in das ABD (Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen) zum 1.10.2005 galten in den bayerischen Diözesen für ca. 10 000 Mitarbeiterinnen im Bereich der Kindertagesstätten die Bestimmungen des TVöD-VKA und für ca. 35 000 weitere Mitarbeiter in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern die Bestimmungen des TVöD-Bund. Diese Überleitungsbestimmungen galten formal auch für die ca. 6000 Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft; aufgrund der sehr unterschiedlichen Vertragsgestaltung in diesem Bereich musste hier jedoch eine Eigenregelung erfolgen.

Schlagworte

ARBEITGEBER MITARBEITER TRÄGERSCHAFT TVÖD BAYERN SERVICE ES ZEIT LEISTUNG ARBEIT PRAXIS RECHTSPRECHUNG HÖHE BERLIN KRANKENHÄUSER FÜHRUNG