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Rechtliche Rahmenbedingungen des Parallelimports von Arzneimitteln in der Schweiz

Kohler, S.; Glatthaar, M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 4 · S. 189 bis 196

Dokument
103432
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Kohler, S.; Glatthaar, M.;
Ausgabe
Heft 4 / 2008
Jahrgang 30
Seiten
189 bis 196
Erschienen: 2008-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Als Parallehmport wird gemeinhin der Einkauf einer Ware in einem Niedrigpreisland zum Zweck der Einfuhr und des Wiederverkaufs in einem Land mit höherem Preisniveau verstanden. Einen Unterfall des Parallelimports stellt der Reimport dar, bei welchem ein im Inland hergestelltes und anschliessend ins Ausland exportiertes Produkt wieder ins Inland eingeführt wird. Da die Schweiz noch immer im Ruf einer eigentlichen „I Ioch-preisinselu steht — nicht zuletzt im Gesundheitsbereich —, erscheint sie für den Parallelimport prinzipiell attraktiv.

Schlagworte

SICHERHEIT KRANKENVERSICHERUNG ARZNEIMITTEL SCHWEIZ AUFNAHME KOSTEN AUSLAND IDENTITÄT LEBEN TOD ARZNEIMITTELKOSTEN RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG PATENTE KNIE KANADA