CareLit Fachartikel
Rechtliche Rahmenbedingungen des Parallelimports von Arzneimitteln in der Schweiz
Kohler, S.; Glatthaar, M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 4 · S. 189 bis 196
Dokument
103432
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als Parallehmport wird gemeinhin der Einkauf einer Ware in einem Niedrigpreisland zum Zweck der Einfuhr und des Wiederverkaufs in einem Land mit höherem Preisniveau verstanden. Einen Unterfall des Parallelimports stellt der Reimport dar, bei welchem ein im Inland hergestelltes und anschliessend ins Ausland exportiertes Produkt wieder ins Inland eingeführt wird. Da die Schweiz noch immer im Ruf einer eigentlichen „I Ioch-preisinselu steht — nicht zuletzt im Gesundheitsbereich —, erscheint sie für den Parallelimport prinzipiell attraktiv.
Schlagworte
SICHERHEIT
KRANKENVERSICHERUNG
ARZNEIMITTEL
SCHWEIZ
AUFNAHME
KOSTEN
AUSLAND
IDENTITÄT
LEBEN
TOD
ARZNEIMITTELKOSTEN
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG
PATENTE
KNIE
KANADA