Die Abgrenzung von Arzneimitteln und Zwischenprodukten -Zur Auslegung von § 2 AMG aus strafrechtlicher Sicht
Knauer, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 4 · S. 199 bis 202
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Sachverhalt der zu besprechenden Entscheidung ist an sich einfacher Natur. Die Angeklagte betätigte sich als Kurier für einen anderweitig Verfolgten, der aus Pa-racetamol, Koffein und einer geringen Menge Farbstoff ein Gemisch herstellte, das nach Überzeugung des Landgerichts dazu bestimmt war, als Streckmittel für Heroin ins Ausland, insbesondere nach Italien, importiert zu werden. Die konkreten Drogengeschäfte konnten jedoch ebenso wenig nachgewiesen werden, wie der Vorgang der Herstellung des eigentlichen End-produktes, also das Strecken des Heroins selbst. Das Mischverhältnis des Paracetamol-Koffein-Gemi…