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Das Urteil- Bayerisches Landessozialgericht: Sind nicht anlass bezogene Wirtschaftlichkeitsprüfungen zulässig?

Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 5 · S. 33 bis 34

Dokument
103440
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 5 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
33 bis 34
Erschienen: 2008-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Landesverbände der Pflegekassen kündigten im Jahr 2001 bei dem Träger eines Altenheims eine nicht anlassbezogene Wirtschaft-lichkeitsprüfung nach § 79 SGB XI an. Hiergegen klagte der Altenheim-träger und begehrte in der zweiten Instanz vor dem Landessozial-gericht München (LSG) feststellen zu lassen, dass die nicht anlassbezogene Wirtschaftlichkeitsprüfung gegen höherrangiges Recht verstoßen würde. Das LSG hat die Berufung des Alten-heimträgers zurückgewiesen. Nach der Entscheidung des Gerichtes stellt die Wirtschaftlichkeitsprüfung einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsausübung gem. Art. 12 GG dar.

Schlagworte

BAYERN WIRTSCHAFTLICHKEIT WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG ENTSCHEIDUNG PFLEGEBEREICH URTEIL RECHT PFLEGEHEIME DOKUMENTATION EIGNUNG ES PATIENTEN BERUFSAUSÜBUNG SPOREN Altenheim Hannover