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Barbetrag für diverse Extras

Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 5 · S. 35 bis 36

Dokument
103441
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
35 bis 36
Erschienen: 2008-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Pflegebedürftige erhalten in Einrichtungen neben Sachleistungen den so genannten notwendigen Lebensunterhalt (§ 35 SGB XII). Dazu gehört neben einer Bekleidungspauschale auch der Barbetrag. Damit soll der Pflegebedürftige die Kosten seiner persönlichen Bedürfnisse bestreiten können, etwa die Teilnahme am kulturellen Leben, den Frisör, aber auch kleinere Reparaturen an Schuhen sowie kleinere Anschaffungen an Kleidung oder Hausrat. Zweck der Leistung ist, dem Hilfebedürftigen ein Minimum autonomer Lebensgestaltung zu ermöglichen.

Schlagworte

BETREUUNG HAMBURG SOZIALAMT SOZIALHILFETRÄGER TELEFON HEIMAUFSICHT HEIMGESETZ KLEIDUNG LEISTUNG TABAK ES KRANKHEIT LEBEN Altenheim Hannover