CareLit Fachartikel
Barbetrag für diverse Extras
Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 5 · S. 35 bis 36
Dokument
103441
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegebedürftige erhalten in Einrichtungen neben Sachleistungen den so genannten notwendigen Lebensunterhalt (§ 35 SGB XII). Dazu gehört neben einer Bekleidungspauschale auch der Barbetrag. Damit soll der Pflegebedürftige die Kosten seiner persönlichen Bedürfnisse bestreiten können, etwa die Teilnahme am kulturellen Leben, den Frisör, aber auch kleinere Reparaturen an Schuhen sowie kleinere Anschaffungen an Kleidung oder Hausrat. Zweck der Leistung ist, dem Hilfebedürftigen ein Minimum autonomer Lebensgestaltung zu ermöglichen.
Schlagworte
BETREUUNG
HAMBURG
SOZIALAMT
SOZIALHILFETRÄGER
TELEFON
HEIMAUFSICHT
HEIMGESETZ
KLEIDUNG
LEISTUNG
TABAK
ES
KRANKHEIT
LEBEN
Altenheim
Hannover