Rechtliche Grenzen der Sorge für schwerstgeschädigte Neugeborene?*
G. Solbach · Klinische Pädiatrie · 1993 · Heft 06 · S. 389-393
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Für die Bestimmung der rechtlichen Grenzen stehen weder wirkliche noch mutmaßliche Patientenentscheidungen zur Verfügung. Patientenautonomie (informed consent/informed refusal) gibt es nicht und individuelle Bezugspunkte für eine Mutmaßung des Willens des Neugeborenen fehlen. Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter sind unverbindlich, wenn sie sich gegen Kindesinteressen richten. Eine Argumentation mit sozialen und psychischen Gegebenheiten und mit der Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruches aus eugenischen Gründen verbietet sich. Als Leitlinien zur Bestimmung der Grenze können nur allgeme…