CareLit Fachartikel
Zum plötzlichen Sporttod in der Bundeswehr
C. Raschka, M. Parzeller, W. Banzer · Sportverletzung · Sportschaden · 1998 · Heft 01 · S. 42-43
Dokument
1034627
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung: Alle Soldaten, außer bei gesundheitlichen Einschränkungen, sind zum Dienstsport verpflichtet, der auch der allgemeinen Gesundheitsvorsorge dient. Von 1/1989 bis 12/1995 ereigneten sich 7 plötzliche Todesfälle beim Sport, von denen 3 auf den Fußball entfielen. Bei einer Zieltruppenstärke von 370 000 Mann errechnet sich daher eine durchschnittliche jährliche Inzidenz von 0,27 Todesfällen/100 000 Soldaten. Dieses Ergebnis deckt sich mit der Inzidenz bei Vereinssportlern in der größten europäischen Sporttodesfallstudie.
Schlagworte
Soldaten
Inzidenz
Zusammenfassung
Außer
Gesundheitlichen
Einschränkungen
Dienstsport
Verpflichtet
Allgemeinen
Gesundheitsvorsorge
Dient
Ereigneten
Sportverletzung · Sportschaden