CareLit Fachartikel
Genehmigungspflicht umstritten
Weber, M.; · Pflegezeitschrift · 2008 · Heft 5 · S. 283 bis 285
Dokument
103470
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mithilfe eines Funkchips können Pflegekräfte feststellen, ob ein demenziell erkrankter Heimbewohner ein offenes Pflegeheim verlässt, und daraufhin Maßnahmen zu seiner Rückkehr veranlassen. In der Rechtsprechung ist umstritten, ob die Ausstattung eines Heimbewohners mit einem Funkchip eine freiheitsentziehende Maßnahme ist, die vom Vormundschaftsgericht nach genehmigt werden muss. Es wurde auch diskutiert, ob die Maßnahme gegen die Menschenwürde verstößt.
Schlagworte
MENSCHENWÜRDE
SENDER
HEIMBEWOHNER
BETREUUNG
PFLEGEHEIM
BEDARFSPLANUNG
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
ES
PERSONEN
KLEIDUNG
DEMENZ
FREIHEIT
ZWANG
BEVOLLMÄCHTIGTER
LITERATUR