CareLit Fachartikel

Genehmigungspflicht umstritten

Weber, M.; · Pflegezeitschrift · 2008 · Heft 5 · S. 283 bis 285

Dokument
103470
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
Weber, M.;
Ausgabe
Heft 5 / 2008
Jahrgang 61
Seiten
283 bis 285
Erschienen: 2008-05-01 00:00:00
ISSN
0945-1129
DOI

Zusammenfassung

Mithilfe eines Funkchips können Pflegekräfte feststellen, ob ein demenziell erkrankter Heimbewohner ein offenes Pflegeheim verlässt, und daraufhin Maßnahmen zu seiner Rückkehr veranlassen. In der Rechtsprechung ist umstritten, ob die Ausstattung eines Heimbewohners mit einem Funkchip eine freiheitsentziehende Maßnahme ist, die vom Vormundschaftsgericht nach genehmigt werden muss. Es wurde auch diskutiert, ob die Maßnahme gegen die Menschenwürde verstößt.

Schlagworte

MENSCHENWÜRDE SENDER HEIMBEWOHNER BETREUUNG PFLEGEHEIM BEDARFSPLANUNG BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG ES PERSONEN KLEIDUNG DEMENZ FREIHEIT ZWANG BEVOLLMÄCHTIGTER LITERATUR