Das elektronische Gesundheitsberuferegister
Jeschke, H.; · Physiotherapie, Bochum · 2008 · Heft 5 · S. 14 bis 15
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Noch gibt es das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) nicht, doch auf Bundesländer-Ebene wurde schon der Entwurf eines Staatsvertrags zur Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts abgestimmt. Mit dieser neuen Behörde wird in Zukunft jeder zugelassene Therapeut zusammenarbeiten, da die Politik beschlossen hat, dass es für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen eine neue Gesundheitskarte gibt. Um diese Karte lesen zu können, benötigt man jedoch einen Heilberufsausweis. Die Prüfung der Berechtigung, dass einem Physiotherapeut überhaupt ein derartiger Ausweis ausgestellt werden darf, erfolgt…