Betreuerin darf Versorgung mit PEG-Sonde ohne erkennbaren Willen des an Demenz Erkrankten nicht beenden
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 4 · S. 183 bis 196
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 25.05.2007 benachrichtigte die Heimleiterin des »Seniorenwohnparks Kreuztal-Krombach« das Gericht davon, dass die Betroffene nicht mehr esse und trinke. Sie berichtete, der Hausarzt der Betroffenen, Herr Dr. L., halte die Anlage einer PEG-Sonde für erforderlich. Eine solche Maßnahme werde von der Bevollmächtigten und der Betreuerin unter Berufung auf die Erklärung der Betroffenen aus dem Jahr 1995 abgelehnt. Die Rücksprache des Gerichts mit der Bevollmächtigten ergab, dass sie der Betroffenen in Übereinstimmung mit ihrer Erklärung aus dem Jahr 1995 die Qual einer PEG-Sonde ersparen wolle. Die Betreuerin lehne…