CareLit Fachartikel

Betreuerin darf Versorgung mit PEG-Sonde ohne erkennbaren Willen des an Demenz Erkrankten nicht beenden

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 4 · S. 183 bis 196

Dokument
103539
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
183 bis 196
Erschienen: 2008-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Am 25.05.2007 benachrichtigte die Heimleiterin des »Seniorenwohnparks Kreuztal-Krombach« das Gericht davon, dass die Betroffene nicht mehr esse und trinke. Sie berichtete, der Hausarzt der Betroffenen, Herr Dr. L., halte die Anlage einer PEG-Sonde für erforderlich. Eine solche Maßnahme werde von der Bevollmächtigten und der Betreuerin unter Berufung auf die Erklärung der Betroffenen aus dem Jahr 1995 abgelehnt. Die Rücksprache des Gerichts mit der Bevollmächtigten ergab, dass sie der Betroffenen in Übereinstimmung mit ihrer Erklärung aus dem Jahr 1995 die Qual einer PEG-Sonde ersparen wolle. Die Betreuerin lehne…

Schlagworte

SONDENERNAEHRUNG THERAPIE PATIENTENVERFÜGUNG DEMENZ ERNÄHRUNG GERICHT ENTSCHEIDUNG STERBEN GESUNDHEIT PERSONEN ZEIT TOD KRANKHEIT LEBEN SICHERHEIT VERHALTEN