Übertretung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften durch Ärzte im Notfalleinsatz – Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22.11.1999
Hans-Jürgen Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 2000 · Heft 14 · S. 440-441
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Grundsätzlich ist auch der Arzt im Notfalleinsatz zur Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet. Wo jedoch schnelle Hilfe für einen schwerkranken Patienten erforderlich ist, kann die Übertretung von Verkehrsvorschriften unter dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstandes nach § 16 des Gesetzes über Ordnungs-widrigkeiten (OWiG) gerechtfertigt sein. Diese Vorschrift lautet wie folgt: «Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder e…