CareLit Fachartikel
Häusliche Krankenpflege: Krankenkasse muss auch bei verspäteter Vorlage der Verordnung zahlen
Neumann, I.; · bpa Magazin, Mannheim · 2007 · Heft 3 · S. 20 bis 21
Dokument
103691
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem bpa-Musterverfahren bestätigte das Sozialgericht für das Saarland die Rechtsauffassung des bpa und fällte eine mittlerweile rechtskräftige Entscheidung zugunsten der Pflegedienste: Die Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Leistungen der häuslichen Krankenpflege auch dann vergüten, wenn die Verordnung nicht innerhalb der in den HKP-Richtlini-en und den Rahmenverträgen vorgesehenen Einreichungsfrist vorgelegt wird.
Schlagworte
KRANKENKASSE
PFLEGEPERSONAL
ENTSCHEIDUNG
LEISTUNG
SAARLAND
VERGÜTUNG
BERLIN
KRANKENPFLEGE
ZEIT
RISIKO
PATIENTEN
SOFTWARE
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